MOTORWELT

Rote Kennzeichentafeln mit „A“ auch im Ausland gültig

Wer sein Fahrrad mit auf Reisen nimmt, montiert sie am einfachsten auf einem Heckträger. Dadurch wird jedoch oft das hintere Kennzeichen verdeckt. In so einem Fall kann hierzulande entweder das „normale weiße Kennzeichen“ umgesteckt und am Fahrradträger angebracht werden. Oder es kann eine rote Kennzeichentafel beantragt werden, die dann dauerhaft am Radträger verbleibt. Bei Reisen ins Ausland war dabei bisher Vorsicht geboten. „Die roten Kennzeichen waren bisher im Ausland oft unbekannt bzw. nur erlaubt, wenn zusätzlich das internationale Unterscheidungszeichen, das ‚A-Pickerl‘, darauf war“, sagt ÖAMTC-Juristin Verena Pronebner.

Mit 12. April 2021 trat jedoch nun eine Erleichterung in Kraft: Ab dann ist es leichter möglich, die roten Kennzeichentafeln jenseits der Grenze zu benutzen. Denn die neu ausgegebenen Tafeln tragen das internationale Unterscheidungszeichen, so wie bisher die weißen Tafeln. „Wichtig dabei zu wissen: Es besteht keine Umtauschpflicht. Wer aber bereits eine rote Tafel hat, kann ab dem 12. April eine neue bei einer Zulassungsstelle bestellen. Einzukalkulieren sind dabei ein paar Tage Wartezeit, da die neuen Tafeln erst angefertigt werden müssen“, weiß die Expertin des Mobilitätsclubs.

Verwendet man im Ausland aber noch das alte rote Kennzeichen ohne internationales Unterscheidungskennzeichen, muss unbedingt zusätzlich das „A-Pickerl“ angebracht werden.

Wolfgang Jannach

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