MOTORWELT

ARBÖ warnt: Grippe und Autofahren sind nicht immer eine gute Kombination

Die Grippewelle hat Österreich erreicht und das Coronavirus ist offensichtlich auch schon angekommen. Mit Grippesymptomen sollte man das Auto nur unter besonderer Vorsicht in Betrieb nehmen.

Die Wartezimmer bei den Ärzten sind derzeit besonders voll. Aktuell kämpfen Viele mit Grippe oder Erkältungen. „Es kann vorkommen, dass man trotz Krankheit mit dem Auto fahren muss oder möchte“sagt ARBÖ Sprecher Sebastian Obrecht. „Damit es keine Probleme mit dem Arbeitgeber gibt, sollten sich Arbeitnehmer vorab genau darüber informieren, was erlaubt ist und dies unbedingt mit dem Arzt besprechen.“

Wir raten im Krankenstand zu besonderer Vorsicht und das Auto nur in Betrieb zu nehmen, wenn auch der Arzt sein okay gibt.

Sebastian Obrecht, ARBÖ

Entscheidend bei allen Fahrten ist: Wurde vom Arzt „Bettruhe“ verordnet oder nicht. Bei ‚verordneter Bettruhe‘ sollte der Pkw nur in begründeten und absoluten Ausnahmefällen gelenkt werden. Beispielsweise für Wege zum Arzt oder zur Apotheke oder für dringende Einkäufe wie Lebensmittel. Wurde vom Arzt während des Krankenstandes keine Bettruhe verordnet, kann der Pkw für alle Fahrten genutzt werden. Es muss jedoch „Fahrtüchtigkeit“ gegeben sein. Ist die Beweglichkeit zum Beispiel durch einen eingegipsten Arm eingeschränkt, darf kein Auto gelenkt werden.

Besonders wichtig ist es darauf zu achten welche Medikamente eingenommen werden. Es gibt Arzneimittel, welche die Verkehrstüchtigkeit beeinträchtigen. Müdigkeit, Schwindel oder auch Unkonzentriertheit erhöhen die Unfallgefahr. „Vor Einnahme eines Medikamentes sollte man unbedingt den Beipackzettel genau lesen und mit dem Arzt Rücksprache halten. Wenn die Einschränkung der Verkehrstüchtigkeit gegeben ist, sollte man das Fahrzeug unbedingt stehen lassen“, ergänzt Obrecht.

Auch sind sogenannte „Spaßreisen“ im Krankenstand – wie „… auf einen Kaffee nach Italien fahren …“ – dem Arbeitgeber gegenüber nur schwer erklärbar. „Sogar wenn der Arzt keine Bettruhe verordnet hat, müssen Tätigkeiten, die dem ‚Gesundwerden‘ entgegenwirken, unterlassen werden. Widersetzt man sich dieser Anordnung, kann das im Extremfall zu einer Entlassung führen“, erklärt Obrecht abschließend.

Wolfgang Jannach

Kommentar hinterlassen

Follow us

Wir würden uns sehr freuen, wenn Sie uns auf Facebook folgen.

Populär

Meist diskutiert